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Der Reichsjugendführer und spätere Gauleiter Baldur von Schirach wird im Nürnberger Prozess nach den Anklagepunkten 1 bis 4 der Prozess gemacht.
Fritz Sauckel stand beim Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess vor Gericht. Er wurde für schuldig befunden und zum Tode verurteilt.
DPs, Zwangsarbeiter, die sogenannten displaced persons, wurden aus den Lagern befreit und in ihre Heimat zurückgeschickt. Darunter waren allein 7,5 Millionen Kriegsgefangene und Zwangsrekrutierte.
Sommer 1945 - In Potsdam Babelsberg sollte über die Zukunft Deutschlands entschieden werden. Vom 17. Juli bis 2. August 1945 tagten hier die Regierungs- und Staatschefs der drei Großmächte: Josef Stalin, der amerikanische Präsident Truman und der britische Premierminister Churchill.
Entnazifizierung: Die Deutschen werden nach dem Zweiten Weltkrieg von den Besatzungsmächten "entnazifiziert".
Der Alliierte Kontrollrat: Das Gremium mit Sitz in Berlin war nach 1945 das oberste Regierungsorgan der vier Besatzungsmächte.
Ulrich Friedrich Willy Joachim von Ribbentrop (1893-1946) war ein deutscher Politiker (NSDAP). Er war von 1938 bis 1945 Reichsminister des Auswärtigen. Er wurde im Nürnberger Prozess angeklagt und schuldig gesprochen.
Ein Trümmerfeld war die Hinterlassenschaft des Krieges, den Adolf Hitler über Europa gebracht hatte. Die Städte lagen in Schutt und Asche. Ruinen, wohin das Auge blickt. Die Städte haben ihr Gesicht verloren.
Dem ehemaligen Reichskanzler Franz von Papen wird unter anderem als "Wegbereiter" Hitlers und Botschafter in Wien nach den Anklagepunkten 1 und 2 angeklagt.
Freudentränen im Sommer 1945 auf der ganzen Welt: Das Leid hatte ein Ende. Millionen Kriegstote, eine zerstörte Wirtschaft und ausgeplünderte Länder waren die Folgen des Krieges. Jetzt feierten die Sieger voller Dankbarkeit ihre Helden.
Der Nazibaumeister und spätere Reichsminister für Bewaffnung und Munition Albert Speer wird in Nürnberg nach den Anklagepunkten 1-4 angeklagt.
Anstelle von Propagandaminister Joseph Goebbels, der Selbstmord beging, wird in Nürnberg der Leiter der Rundfunkabteilung im Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda Hans Fritzsche nach den Anklagepunkten 1, 3 und 4 angeklagt.
Vier Anklagepunkte wurden von den vier Hauptanklägern beim Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess - Robert H. Jackson (USA), Roman Rudenko (UdSSR), Sir Hartley Shawcross (Großbritannien) und François de Menthon, nach seinem Rücktritt Auguste Champetier de Ribes (Frankreich) - vorgetragen. Die Verteidiger kamen aus Deutschland.
Leningrad: Im Rahmen einer sowjetischen Großoffensive gegen die Heeresgruppe Nord am 14. Januar 1944 wird die von den Deutschen eingeschlossene Stadt befreit.
Sowjetische Truppen durchbrachen die deutsche Verteidigung und die Kavallerie rückte unauffällig ins deutsche Hinterland für ein umgehendes Manöver vor. Die sowjetischen Truppen fügten der Wehrmacht eine schwere Niederlage zu und schufen die Voraussetzungen für den Angriff ins Hinterland der Heeresgruppe Süd.
Generalfeldmarschall Wilhelm Keitel, Chef des Oberkommandos der Wehrmacht (OKW), wurde in Nürnberg angeklagt und verurteilt.
Rudolf Walter Richard Heß (1894-1987) war ab 1933 Reichsminister ohne Geschäftsbereich und ab 1939 Mitglied des Ministerrates für Reichsverteidigung. 1933 ernannte ihn Adolf Hitler zu seinem Stellvertreter. 1941 flog Heß nach Schottland, um Großbritannien zum Friedensschluss zu bewegen. 1946 gehörte er zu den 24 im Nürnberger Prozess angeklagten Personen. Heß wurde am 1. Oktober 1946 in zwei von vier Anklagepunkten schuldig gesprochen und zu lebenslanger Haft verurteilt.
Zum 1. April 1933 organisiert die NSDAP eine reichsweite Verleumdungskampagne, die im Boykott jüdischer Geschäfte gipfelt.
In der Moskauer Erklärung vom 30. Oktober 1943 hatten die Alliierten ihre Absicht erklärt, nach dem Krieg die im Krieg begangenen Verbrechen zu verfolgen. Deutsche, die in einem besetzten Land Verbrechen begangen hatten, sollten ausgeliefert werden und nach dort geltendem Recht verurteilt werden.
Vorbereitungen für den Prozess des Jahrhunderts: Der Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess, der vom 20. November 1945 bis zum 1. Oktober 1946 stattfindet.
Am ersten März 1941 besichtigt der Reichsführer der SS, Heinrich Himmler, das Konzentrationslager Auschwitz. Er ordnet den Ausbau der Anlage an und befiehlt außerdem Kommandant Rudolf Höß die Errichtung weiterer Lager.
Der Pazifik-Krieg in Fernost wird bis zuletzt mit äußerster Brutalität auf beiden Seiten geführt. Die japanischen Soldaten ziehen den Tod einer unehrenhaften Gefangenschaft vor.
Die Angeklagten des Nürnberger Prozesses: Karl Dönitz, Erich Raeder, Baldur von Schirach, Fritz Sauckel, Alfred Jodl, Franz von Papen, Arthur Seyß-Inquart, Albert Speer, Konstantin von Neurath, Hans Fritsche, Hermann Göring, Rudolf Heß, Joachim von Ribbentrop, Wilhelm Keitel, Ernst Kaltenbrunner, Alfred Rosenberg, Hans Frank, Wilhelm Frick, Julius Streicher, Walter Funk und Hjalmar Schacht.
Am 16. Dezember 1944 beginnt an der Westfront der letzte deutsche Großangriff des Zweiten Weltkrieges: die Ardennen-Offensive. Hitlers Ziel ist es, die alliierten Invasionstruppen zurückzuwerfen, Brüssel einzunehmen und Antwerpen zurückzuerobern.
1944: Auf dem Balkan fallen Rumänien und Bulgarien von der Achse ab. Am 20. Oktober, wenige Tage nach der Befreiung Griechenlands durch die Alliierten, rücken jugoslawische und sowjetische Verbände in Belgrad ein.
Am 27. November 1944 wird Mitgliedern der SS-Wachmannschaften des Konzentrationslagers Majdanek in Lublin der Prozess gemacht. Sie werden zum Tode verurteilt.
Die vier Anklagepunkte lauteten: 1. Verschwörung 2. Verbrechen gegen den Frieden 3. Kriegsverbrechen 4. Verbrechen gegen die Menschlichkeit Unter Punkt 1 wurden insbesondere die Machtübernahme durch die Nationalsozialisten und die Umgestaltung Deutschlands in eine totalitäre Diktatur, die Kriegsvorbereitungen sowie der Bruch zahlreicher internationaler Verträge und Besetzungen von Nachbarländern genannt. Punkt 2 ergänzte weitere Kriege. Unter Punkt 3 wurden die Verbrechen an der Zivilbevölkerung angeklagt. Die Verbrechen des Holocaust wurden unter dem vierten Anklagepunkt verhandelt.
Die Mehrzahl der Angeklagten gab zu, dass grauenhafte Verbrechen begangen worden waren, behaupteten aber, dass sie persönlich in gutem Glauben gehandelt hätten. Viele erklärten, nur Befehle befolgt zu haben. Nur die Verteidiger von Streicher, Funk und Schacht forderten Freisprüche für ihre Mandanten.